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Krankmeldung

Krankmeldungen: 

sind der Schule an jedem Krankheitstag schriftlich, telefonisch oder per Telefax (nicht per e-mail!) bis spätestens 08:15 Uhr mitzuteilen (Tel. 08134 9357590 oder auch per FAX 08134 9357591).

 

Bitte reichen Sie die schriftliche Meldung innerhalb von zwei Tagen nach:

pdf Entschuldigung

 

Auch wenn ein ärztliches Attest vorgelegt wird, muss eine Krankmeldung durch die Eltern erfolgen!

Da täglich lückenlos festgehalten sein muss, welche Schülerinnen und Schüler zu welcher Zeit nicht den Unterricht besuchen, ist es dringend notwendig, dass Ihr Sohn/Ihre Tochter an jedem Krankheitstag durch einen Erziehungsberechtigten entschuldigt wird.

 - Sollte klar sein, dass Ihr Kind für mehrere Tage erkrankt ist, lassen Sie uns das bitte bei Ihrer Entschuldigung am ersten Krankheitstag wissen.
 - Falls davon auszugehen ist, dass Ihr Kind nur einen Tag erkrankt ist und dann aber doch noch weitere Tage die Schule nicht besuchen kann, ist eine entsprechende Meldung am Folgetag unerlässlich.
 - Bitte rufen Sie auch in der Schule an, wenn Sie eine schriftliche Krankmeldung einem Schüler oder einer Schülerin mitgeben.

Bitte beachten Sie:

Falls Ihr Sohn / Ihre Tochter unentschuldigt fehlt und wir bis 8:30 h telefonisch keinen Erziehungsberechtigten erreichen konnten, sind wir aus Sicherheitsgründen verpflichtet, die Polizei zu informieren, die dann Ihren Sohn oder Ihre Tochter suchen wird.
Bitte ersparen Sie uns und auch sich selbst, dass wir diese Maßnahme ergreifen müssen.


• Unterrichtsbeurlaubung:

pdfAntrag auf Beurlaubung

Versäumter Unterricht ist von Schülern erfahrungsgemäß nur sehr schwer aufzuholen. Bitte legen Sie daher Arzt- bzw. Zahnarztbesuche Ihrer Tochter/Ihres Sohnes auf die unterrichtsfreie Zeit; Führerscheinprüfungen, Vereinsausflüge, Sportfreizeiten etc. sind grundsätzlich in die Ferienwochen zu legen. Hierfür kann keine Unterrichtsbefreiung erteilt werden. Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus wies ausdrücklich darauf hin, dass alle Erziehungsberechtigten darüber zu informieren sind, dass die Befreiung von Schülern vor Ferienbeginn grundsätzlich nicht möglich ist!

Sollte in dringenden Ausnahmefällen unbedingt eine Befreiung benötigt werden, so ist der schriftliche Antrag in der Regel mindestens zwei Tage vorher bei der Schulleitung abzugeben. Der Antrag auf Unterrichtsbefreiung muss von einem Erziehungsberechtigten gestellt werden (nicht vom Arzt etc.). Das Fehlen gilt als unentschuldigt, wenn der Antrag nicht rechtzeitig vorliegt.
Ich bitte Sie wirklich dringend, sich an diese Vorgehensweise zu halten. Das ist keine Schikane unsererseits, sondern entspricht den gesetzlichen Vorgaben.